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coronavirus

Ab dem 18. Oktober wird die Maskenpflicht am Platz gelockert.

Die vorsichtige Lockerung der Maskenpflicht gilt dabei nur, wenn die Schülerinnen und Schüler am Platz sitzen. Auf den Begegnungsflächen in den Gebäuden bleibt sie unabhängig von der generellen Infektionsstufe bestehen. Die Maskenpflicht wird auch nur in der Basis- und in der Warnstufe entfallen – sollte die Alarmstufe in Kraft treten, gilt die Maskenpflicht umgehend auch wieder am Platz. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv getestet wird, gilt zudem weiterhin, dass dieser Schüler bzw. diese Schülerin in Quarantäne muss. Die Quarantäneregelungen für die Klasse werden nicht geändert. Das bedeutet, dass bei einem Corona-Fall die Schülerinnen und Schüler der Klasse bzw. Kursstufe oder Lerngruppe weiterhin für fünf Schultage täglich getestet werden. Außerdem müssen in diesem Fall alle Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Klasse für fünf Tage auch am Platz eine Maske tragen.

Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, erklärt die Kultusministerin.

Sollte sich zeigen, dass die Lockerung bei der Maskenpflicht zu einer großen Zahl an Infektions- und Quarantänefällen führt, dass ganze Klassenverbünde vermehrt in Quarantäne müssen oder mehrere Schulen vorrübergehend geschlossen werden müssen, behält sich die Landesregierung ausdrücklich vor, die Maskenpflicht als Sicherheitszaun für den Präsenzbetrieb auch in der Warn- und Basisstufe wieder einzuführen.

Das Zutritts- und Teilnahmeverbot gilt weiterhin, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen.

Post Author: kssadmin