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coronavirus

Das KM hat die neuen Vorgaben zum Unterrichtsbetrieb übermittelt.

  • Alle Bildungsgänge starten im Präsenzunterricht. Die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes ist oberste Maßgabe.
  • In der ersten Schulwoche nach den Ferien besteht tägliche Testpflicht für die Schüler.
  • Bisher waren immunisierte Schüler von der Testpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt nun nur noch unter der Bedingung, dass diese Personen entweder „gebooster“ oder genesen mit mindestens einer Impfung sind.

Schüler, die sich nicht testen wollen, müssen Ihnen den Nachweis vorlegen, dass sie geboostert oder genesen und geimpft sind! Sollte ein Schüler den Nachweis nicht erbringen können, ist er verpflichtet sich zu testen. Tut er dies nicht, wird er nach Hause geschickt und gemeldet.

Post Author: kssadmin