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Weiterbildung zum Maler- und Lackierermeister bzw. Fahrzeuglackierermeister.

Der Meistertitel befähigt zur Übernahme von Führungsaufgaben in den Betrieben des Maler- bzw. Fahrzeuglackiererhandwerks. Zudem berechtigt der Titel zur selbstständigen Führung eines Betriebes in dem jeweiligen Handwerk sowie zur Ausbildung von Auszubildenden.

Die Voraussetzung für den Besuch der Meisterschule ist eine abgeschlossene Ausbildung in den Berufen Maler und Lackierer oder Fahrzeuglackierer.

Eine Berufspraxis als Geselle ist wünschenswert, aber nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erteilt die Handwerkskammer Reutlingen.

Entsprechend der Meisterverordnung werden in der Meisterschule alle vier Prüfungsbereiche unterrichtet:

  • Teil 1: berufspraktische Fertigkeiten
  • Teil 2: fachtheoretische Kenntnisse
  • Teil 3: betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse
  • Teil 4: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Ergänzt und vertieft wird der Unterricht durch Vorträge und Demonstrationen von Fachleuten, Workshops, Firmenbesichtigungen sowie durch konkrete Unterrichtsprojekte.

Im Vollzeitunterricht, der ein Jahr dauert, beginnt der Unterricht im Januar und endet im Dezember.

Januar – Juli

  • Teil I + II  Montag – Mittwoch
  • Teil III + IV Donnerstag und Freitag
  • Im Juli Prüfung in Teil III + IV

September – Dezember

  • Teil I + II Montag – Donnerstag
  • Im Dezember Prüfung in Teil I + II

Für die Weiterbildung ist ein Schulgeld von 820 € zu entrichten. Näheres siehe Aufnahmeantrag.

Außerdem entstehen Materialkosten in Höhe von ca. 800 €.

Die Weiterbildung zum Meister wird von verschiedenen Seiten gefördert, z.B. Meister-BAföG, Begabtenförderung, Bildungsgutschein.

Aktuelle Informationen zu den Einzelheiten erhält man von den entsprechenden Trägern (Agentur für Arbeit, Landratsamt, Handwerkskammer).

Als Meister ist eine Weiterqualifizierung zum Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk möglich.

Außerdem kann man sich zum Betriebswirt des Handwerks weiterbilden.

Mit dem Meisterbrief wird eine Studienberechtigung an Hochschulen für berufsnahe Studiengänge erworben. Die Zugangsberechtigungen legen die jeweiligen Bundesländer bzw. die Hochschulen fest.

Post Author: kssadmin

Quick-Info

Dauer: 1 Jahr
Bildungsziel: Meister
Voraussetzung: Berufsausbildung
Schulform: Vollzeit