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Vorbereitung auf die Teile I bis IV der Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zimmererhandwerk durch Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zum erfolgreichen und verantwortlichen Führen eines eigenen Zimmereibetriebs oder zur Übernahme von Führungsaufgaben als angestellter Zimmerermeister.

Der Meistertitel befähigt auch zur Ausbildung von Auszubildenden.

Die Voraussetzung für den Besuch der Meisterschule ist eine abgeschlossene Ausbildung zum Zimmerer.

Eine Berufspraxis als Geselle ist nicht mehr zwingend erforderlich, aber wünschenswert.

Maßgebend für die Aufnahmeentscheidung sind:

  • die Durchschnittsnote des Berufsschulabschlusszeugnis
  • die anrechenbare Praxiszeit
  • Wartezeiten bei nicht sofortiger Aufnahme

Gegebenenfalls kann ein nachgewiesener Härtefall geltend gemacht werden.

Die Zulassung zur Meisterprüfung erteilt die Handwerkskammer Reutlingen.

Die Lehrinhalte orientieren sich an den Erfordernissen der beruflichen Praxis.

Entsprechend der Meisterverordnung werden in der Meisterschule alle vier Prüfungsbereiche unterrichtet.

Teil 1: kundenorientierte Projekt- und Situationsaufgaben

Teil 2: behandelt die Handlungsfelder

  • Bautechnik
  • Materialdisposition und Baustoffe
  • Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung und Betriebsorganisation

Teil 3: betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse

Teil 4: berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Ergänzt und vertieft wird der Unterricht durch Exkursionen, Workshops und Vorträge von Fachleuten.

Der Unterricht beginnt im Februar und dauert 12 Monate. Die vier Teile der Meisterprüfung werden in Vollzeit unterrichtet.

Der Unterricht erfolgt in den Teilen I und II

  • von Februar bis Juli: montags bis mittwochs
  • von September bis Januar: montags bis freitags

Von Dezember bis Februar finden die Prüfungen Teil I + II statt.

in den Teilen III und IV

  • von Februar bis Juli: donnerstags und freitags

Im Juli findet die Prüfung der Teile III + IV statt.

Für die Weiterbildung ist ein Schulgeld von 820 € zu entrichten. Näheres siehe Aufnahmeantrag.

Weiterhin entstehen Materialkosten.

Die Weiterbildung zum Meister wird von verschiedenen Seiten gefördert, z.B. Meister-BAföG, Begabtenförderung, Bildungsgutschein.

Aktuelle Informationen zu den Einzelheiten erhält man von den entsprechenden Trägern (Agentur für Arbeit, Landratsamt, Handwerkskammer).

Die Ausbildung zum Maschinenführer ist fester Bestandteil unserer Ausbildung.

Mit dem Meisterbrief wird eine Studienberechtigung an Hochschulen für berufsnahe Studiengänge erworben.

Außerdem kann man sich zum Betriebswirt des Handwerks und zum Restaurator weiterbilden.

Die Zugangsberechtigungen legen die jeweiligen Bundesländer bzw. die Hochschulen fest.

Post Author: D. Lutz

Mehr zur Ausbildung

Anmeldeinformationen

Anmeldeschluss ist immer der 1. September für das darauffolgende Schuljahr, Beginn am 1. Februar

Ansprechpartner

07121 485 211
07121 485 211

Quick-Info

Dauer: 1 Jahr
Bildungsziel: Meister
Voraussetzung: Berufsausbildung
Schulform: Vollzeit