Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Betriebe, liebe Eltern und liebe Kollegen,

auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Fluren gilt die Maskenpflicht. Es gilt zudem die Maskenpflicht im Unterricht – und somit im gesamten Schulbetrieb – , wenn die 7-Tages-Inzidenz über 35 liegt:

Aktuelle 7-Tages-Inzidenz

Beachten Sie zudem die aktuelle Erweiterung der Hausordnung wegen Corona.

Mit der Verlängerung des bundesweiten Lockdown ist unsere momentane Situation folgendermaßen:

  • Ab dem 11. Januar 2021 findet eine Woche Fernunterricht für alle Klassen statt. Es besteht weiterhin Schulbesuchspflicht!
  • Das KM gibt Ende SW 15 eine neue Entscheidung bezüglich des weiteren Vorgehens ab dem 18. Januar 2021 bekannt.
  • Sportunterricht findet bis auf Weiteres nicht statt.
  • Schülerpraktika in den Betrieben sind weiterhin möglich.
  • Die Gerber- sowie die Mauerer-Blockklassen im 1. Lehrjahr werden nicht derzeit online beschult. Die erstmalige Beschulung beginnt voraussichtlich ab dem 18. Januar.
  • Die Meisterprüfung der Zimmerer findet wie geplant statt.
  • Die praktische Winterprüfung der Bauzeichner findet ebenfalls statt.

 

Zu Beginn des Schuljahres und nach jeden Ferien muss eine Erklärung bzw. Gesundheitsbestätigung ausgefüllt und abgegeben werden. Die Unterlagen werden in der Schule besprochen und zudem hier zur Verfügung gestellt:

Eine stehts aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie auf der Seite des RKI.

Für unsere Schule relevant ist zur allgemeinen Corona-Verordnung immer die Corona-Verordnung Schule – CoronaVO Schule, welche weitere und spezifischere Informationen für den Schulbetrieb enthält.

Auf dem gesamten Schulgelände (auch Schulhof) gilt Maskenpflicht. Nur in den Klassenräumen muss keine Maske getragen werden – wir empfehlen dies trotzdem zu tun. Bitte bedenken Sie, dass es sich bei dem Außengelände um öffentlichen Grund handelt, auf dem auch das Ordnungsamt die Maskenpflicht kontrollieren kann.

Falls Sie die typischen Sympthome des Coronavirus aufweisen oder in letzter Zeit einem Risikogebiet waren, rufen Sie uns bitte an, bevor Sie zur Schule kommen.

Bitte beachten Sie stehts die aktuellen Informationen des Kultusministeriums unter www.km-bw.de und dort insbesondere auch die FAQs (häufig gestellte Fragen).